Als Rentenberater bin ich nicht bei der Rentenversicherung angestellt und verkaufe Ihnen auch keine Versicherungen oder Geldanlagen. Ich bin völlig unabhängig und biete Ihnen ausschließlich meine Beratungsdienstleistung an. Deshalb können Sie sicher sein, dass ich einzig und alleine Ihre Interessen vertrete
Geprüft und gerichtlich zugelassen
Rentenberater darf sich nur nennen, wer im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Über die Eintragung entscheiden in Bayern die Landgerichte, in meinem Fall das Landgericht Landshut (aufgrund Rechtsänderung ist seit 1.1.2018 das Amtsgericht München für die Registrierung zuständig). Eingetragen wird nur, wer
persönlich geeignet und zuverlässig ist,
theoretische und praktische Sachkunde nachgewiesen hat und
eine Berufshaftplichversicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 Euro abgeschlossen hat.
40 Jahre Berufserfahrung
Vor über 40 Jahren habe ich meine Ausbildung in der Sozialversicherung bei der damaligen AOK München begonnen. Daran hat sich die Fortbildung für die gehobene Beamtenlaufbahn angeschlossen, ein Intensivkurs Betriebswirtschaft an der FernUni Hagen sowie viele weitere berufliche Qualifizierungsmaßnahmen. Vor allem aber habe ich in diesen 40 Jahren viele verschiedene Tätigkeiten bei mehreren Krankenkassen ausgeübt. Neben dem tiefen Fachwissen auf dem Gebiet der Krankenversicherung hatte ich sehr viele Berührungspunkte zu den anderen Sozialversicherungszweigen wie Renten- und Unfallversicherung sowie zum Versorgungsrecht. Außerdem kenne ich mich bestens im Verfahrensrecht aus. Sie können sich darauf verlassen, dass ich mich auf das Verfassen juristischer Schriftsätze verstehe und auch persönlich sicher auftrete.